Während Auslandsaufenthalte bei Studenten und Studentinnen kaum mehr wegzudenken sind, ist die Anzahl derjenigen, die im Laufe ihrer Ausbildung beispielsweise ein Praktikum im Ausland absolvieren, nach wie vor gering. Und dass, obwohl ein solches Praktikum hauptsächlich Vorteile mit sich bringt. Genannt seien an dieser Stelle die verbesserten Chancen auf dem Arbeitsmarkt, das Erlernen neuer Arbeitsmethoden, die Vertiefung der Fremdsprachenkenntnisse und vieles mehr…Hinsichtlich dessen haben wir für Euch die wichtigsten Tipps für ein Auslandspraktikum auf einen Blick zusammengefasst:
1) Günstiger Zeitpunkt für Euer Auslandspraktikum:
Für ein mehrmonatiges Praktikum im Ausland empfiehlt sich während einer dualen Ausbildung das 2. Lehrjahr. Dies liegt schlicht und einfach darin begründet, dass Ihr zu diesem Zeitpunkt bereits über fachliches Know-How verfügt, Euch aber gleichzeitig noch nicht in der lernintensiven Phase der Prüfungsvorbereitung befindet. Für alle cimdata-Auszubildenden und -Umschüler bietet sich ein Auslandspraktikum in der vorgegebenden Praktikumsphase an. Konkret heißt das für die Erstauszubildenden innerhalb des ersten Praktikumsjahres. Danach beginnt die Prüfungsanmeldung und Prüfungsphase und da ist es sinnvoller vorort zu sein. Bei interessierten Umschülern dagegen sprechen wir die zeitlichen Möglichkeiten immer persönlich ab, da hier je nach Ausbildungsbereich die Prüfungsphasen verschieden sind und mit denen sollte ein Auslandsaufenthalt natürlich nicht kollidieren.
2) Einen passenden Betrieb finden:
Natürlich ist die wichtigste Voraussetzung für ein Auslandspraktikum, dass Ihr den passenden Betrieb findet, in dem Ihr dieses absolvieren könnt. Zunächst könnt Ihr Euch an die zuständigen Mobilitätsberater der Kammern sowie an den EURES-Berater in der Agentur für Arbeit wenden. Hilfe können auch die Auslandshandelskammern, Berufsverbände oder die Gemeinde über ihre Städtepartnerschaften bieten. Ein weiteres sehr interessantes Programm ist ERASMUS+ über das bereits einzelne cimdata Auszubildende ein spannendes Praktikum im europäischen Ausland mit finanzieller Förderung gefunden haben.
3) Dauer des Praktikums:
Gesetzlich geregelt ist, dass Ihr bis zu einem Viertel Eurer gesamten Ausbildungszeit im Ausland verbringen könnt. Wenn Eure Ausbildung in der Regel drei Jahre dauert, dann bedeutet dies einen Zeitraum von maximal neun Monaten, die im Ausland absolviert werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr die Dauer Eurer Ausbildung verkürzt oder verlängert. Wenn Ihr wollt, könnt Ihr diese neun Monate auch in kleinere Zeiträume gliedern; dies ist Euch überlassen.
Allerdings müsst Ihr für die gesamte Dauer des Praktikums eine Freistellung von der Berufsschule beantragen. Außerdem seid Ihr dazu verpflichtet, den versäumten Lehrstoff eigenständig nachzuarbeiten. Gerade bei einer Praktikumsdauer von mehr als einem Monat ist es daher angebracht, sich über alternative Lernformen wie beispielsweise das E-Learning mit der Berufsschule zu einigen.
Nur kurz konkret zu unseren cimdata Auszubildenden und Umschülern. Ihr nutzt zum Auslandspraktikum Eure Praktikumsphase und sammelt Eure praktischen Erfahrungen einfach an einem anderen Ort. Lehrstoff verpasst Ihr dadurch keinen.
4) Vertragliche Basics:
Bevor ein Auslandspraktikum geplant wird, solltet Ihr Euch mit dem Ausbildungsbetrieb über Zeitraum und Dauer einigen. Denn nicht alle Betriebe bieten Ihren Auszubildenden diese zusätzliche Qualifikation schon von vornherein an. Wenn die Ausbildungsstätte zustimmt, muss die Dauer des Auslandsaufenthaltes in Eurem Vertrag festgehalten werden. In einem nächsten Schritt sollte dies dann der zuständigen IHK bzw. HWK gemeldet werden. Wichtig bei Eurem Praktikum im Ausland ist außerdem, dass die dort vermittelten Inhalte ungefähr mit denen in Deutschland übereinstimmen. Dies bedeutet für einen Praktikumszeitraum, der länger als vier Wochen dauert, dass zusammen mit IHK bzw. HWK und dem heimischen Ausbildungsbetrieb ein konkretes Konzept erarbeitet werden sollte, in dem die Ziele des Auslandsaufenthalts klar definiert werden. Empfehlenswert ist daher auch, einen Vertrag zwischen Ausbildungsbetrieb in Deutschland und Unternehmen im Ausland abzuschließen, der die rechtlichen Grundlagen des Aufenthaltes sowie die zu vermittelnden Inhalte regelt.
Bei cimdata erhält einfach jeder Auszubildende oder Umschüler einen Praktikumsvertrag von cimdata oder alternativ vom Praktikumsunternehmen, egal wo das Praktikum stattfindet. In jedem Fall besprechen wir die Inhalte vorab gemeinsam und prüfen, ob das jeweilige Wunschpraktikum auch den Anforderungen der IHK zur Prüfungszulassung entspricht.
5) Versicherung:
Vor dem Auslandspraktikum gilt es, sich bei der jeweiligen Krankenkasse darüber zu informieren, ob auch im Zielland der soziale Versichungsschutz gilt. Da im Verlauf des Praktikums der Ausbildungsvertrag weiterhin gültig ist, genießt Ihr zumindest in anderen Mitgliedstaaten der EU Renten-, Arbeitslosen-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu muss bei der entsprechenden Krankenkasse das Formular E 101 eingereicht werden. Dieses könnt Ihr auf der Website der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland herunterladen.
Sollte sich Euer Zielland jedoch außerhalb der EU befinden, dann hängt der Umfang des Versicherungsschutzes davon ab, ob ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland beschlossen wurde. Falls dies nicht der Fall sein sollte, liegt es an den Rechtsvorschriften in dem jeweiligen Land, welchen Versicherungsschutz Ihr dort genießt. Informationen hierzu gibt es bei der DVKA. Auf jeden Fall empfehlenswert ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, da diese unter anderem im Krankheitsfall die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland übernimmt.
6) Kosten des Praktikums:
Bei der betrieblichen Ausbildung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Betrag Eurer Ausbildungsvergütung auch während des Auslandsaufenthaltes weiterzuzahlen. Dies gilt bei einer schulischen Ausbildung nicht. Hinzu kommen die Reise- und Unterbringungskosten, für die Ihr eigenständig aufkommen müsst. Umso wichtiger ist es daher, sich rechtzeitig über entsprechende Förderprogramme zu informieren. Seit Januar diesen Jahres gilt das ERASMUS +-Programm. Im Mittelpunkt dieses Programms steht die Förderung der europäischen Zusammenarbeit in den Bereichen der allgemeinen und der beruflichen Bildung, der Jugend und des Sports. Zu der allgemeinen und beruflichen Bildung zählen die Schulbildung (Comenius), die Hochschulbildung (Erasmus), die internationale Hochschulbildung (Erasmus Mundus), die berufliche Aus- und Weiterbildung (Leonardo da Vinci) und die Erwachsenenbildung (Grundtvig). Somit bietet ERASMUS+ unter anderem eine Unterstützung von 650 000 Auszubildenden durch entsprechende Stipendien an, um ihnen einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen.
Wir hoffen, dass Ihr nun einen kleinen Überblick habt, was Ihr bei der Planung eines Auslandspraktikums unbedingt beachten solltet. Wenn Ihr schonmal Impressionen über einen möglichen Verlauf Eures Praktikums bekommen möchtet, schaut unbedingt auf diesen tollen Reiseblog:
http://www.auslandspraktikum-ratgeber.com/