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Was macht eigentlich der Mindestlohn?

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informationDer Mindestlohn kommt! – Mit dem Beginn des nächsten Jahres werden rund 3,7 Millionen Beschäftige aus dem Niedriglohnsektor mehr verdienen, denn ein Stundenlohn von 8,50 Euro wird Pflicht für jeden Arbeitgeber. Ab dem 1. Januar 2017 erfolgt dann im Abstand von zwei Jahren eine regelmäßige Anpassung des Mindestlohns. Dieser soll nicht nur vor Dumpinglöhnen schützen, sondern dem Gut Arbeit zu mehr Anerkennung verhelfen und einen Beitrag für funktionierenden und fairen Wettbewerb leisten. Zu Abweichungen kann es in Ausnahmefällen kommen: Neben den Langzeitsarbeitslosen gilt auch für die Praktikanten und Praktikantinnen eine besondere Mindestlohnregelung.

 

 

Sogenannte Pflichtpraktika, die aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen Regelung ausgeübt werden müssen, sind vom Mindestlohn ausgenommen. Genauso ausgenommen vom Mindestlohn sind freiwillige Praktika, die nicht länger als zwei Monate dauern. Ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn zu vergüten sind jedoch solche Praktika, bei denen es sich nicht um ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum handelt und die länger als drei Monate dauern.

Was bedeutet diese Entwicklung nun für die Medien- und Kreativwirtschaft?

Vor allem der Gesamtverband Kommunikationsagenturen (GWA) rechnet mit einem Abbau der Praktikatenzahl von 65 Prozent. Damit sind sie ein Exempel der gesamtwirtschaftlichen Situation, die je nach Umfrage mit einem Rückgang von bis zu 80 Prozent rechnet. Dadurch sind diejenigen benachteiligt, welche kein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, sondern als QuereinsteigerInnen neu in der Branche sind.

Dies führt in den Augen von Uwe Kohr, Präsident der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA), zu folgendem Phänomen:

“Wenn nur noch Absolventen kommunikationswissenschaftlicher Studiengänge als Einsteiger zur Verfügung stehen, wird das den Bedarf der Agenturen nicht decken können.” (Kohrs in HORIZONT 44/2014, 30. Oktober 2014)

Sind unsere Cimmies davon auch betroffen? Diese Frage dürfte Euch brennend interessieren. Ines Schädel kann Euch jedoch beruhigen:

„Das Thema Mindestlohn wird im Zusammenhang mit Praktika gerade viel diskutiert. Aber unsere Auszubildenden und Umschüler kann ich beruhigen. Als private Berufsfachschule gilt für uns eine der Ausnahmeregelungen, denn bei unseren Praktika handelt es sich um Pflichtpraktika. Und diese unterliegen nicht dem Mindestlohn. Also freie Fahrt für die Praktikumssuche.“

Wir sind gespannt auf das kommende Jahr und darauf, was uns der Mindestlohn noch so bringen wird…


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